Grillen macht Spaß und ist meist auch erlaubt, solange die Nachbarn nicht gestört werden!
Hierzulande gehört das gesellige Grillen zum Sommer einfach dazu! Doch leider kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten, besonders, wenn sich andere dadurch gestört fühlen. Ganz eindeutig ist die Gesetzeslage oft allerdings nicht. Zunächst lieber einen Blick in den Mietvertrag werfen.
Grillen im Garten
Zunächst einmal kommt es darauf an, ob man auf dem eigenen Grundstück grillt oder zur Miete wohnt. Der Vermieter darf das Grillen im Mietvertrag nämlich tatsächlich grundsätzlich verbieten. Wer sich nicht daran hält und trotzdem seine Würstchen im Garten brutzelt, muss mit einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung rechnen.
Doch auch, wenn im Vertrag nichts steht oder man selbst der Besitzer ist, darf nicht in einer Tour gegrillt werden. Immer wieder landen deshalb streitende Nachbarn vor Gericht. Urteile dazu gibt es daher verschiedene, man kann aber davon ausgehen, dass ein paar Grillabende pro Saison geduldet werden müssen. Ausnahme: Die Nachbarn werden massiv durch Qualm und Geruch belästigt oder die gesetzliche Ruhezeit ab 22 Uhr wird nicht eingehalten. Tipp: Die Nachbarn einfach einladen.
Grillen auf dem Balkon
Für den Balkon gilt im Prinzip das Gleiche wie für den Garten. Allerdings ist hier die Gefahr größer, dass Rauch in die angrenzenden Wohnungen zieht oder dass sich unschöne Flecken an der Decke und den Wänden bilden. Deshalb, und auch wegen der erhöhten Brandgefahr, sollten Balkon-Brutzler lieber zu einem elektrischen Grill anstatt zu Holzkohle greifen.
Öffentliche Plätze
Auch im Park oder am Strand macht Grillen Spaß. Doch auch das ist nicht überall erlaubt. Wer sicher gehen will, informiert sich im Vorfeld am besten bei der Stadtverwaltung. Oft gibt es auch extra ausgewiesene Stellen, an denen sogar ein Grill zur Verfügung gestellt wird. Grundsätzlich gilt: Unbedingt einen gebührenden Sicherheitsabstand zu Bäumen und Sträuchern einhalten.